
Brotkönig:in - werden Sie das neue Gesicht des Rheinisch-Westfälischen Bäckerhandwerks
Bortkönig / Brotkönigign (m/w/d) - Die Wahl im Rheinisch-Westfälischen Bäckerhandwerk
Wir suchen eine:n Botschafter:in für unser Bäckerhandwerk für die nächsten drei Jahre.
Was bietet Ihnen das Amt der Brotkönigin / des Brotkönigs?
- unvergessliche Erlebnisse
- Spaß und Freude
- ein Netzwerk ins Bäckerhandwerk, Politik und Wirtschaft
- u. v. m.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie sollten einen Bezug zum Bäckerhandwerk haben, also entweder im Bäckerhandwerk tätig sein oder aber aus einer Bäckerfamilie stammen
- Sie sollten Ihre Bereitschaft erklären, zwischen fünf und acht Terminen pro Jahr für das Rheinisch-westfälische Bäckerhandwerk wahrzunehmen
- Sie sollten offen und kommunikativ sein
Bewerben Sie sich ganz unkompliziert bis zum 6. April 2023 beim Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks mit einem Foto und einem kurzem Anschreiben, in dem Sie uns formlos erklären, was Sie mit dem Bäckerhandwerk verbindet. Das Mitmachen lohnt sich! Die Brotkönigin / der Brotkönig erhält eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Jahr.
Sie/Er wird zu repräsentativen Anlässen eingeladen und vertritt das Rheinisch-Westfälische Bäckerhandwerk bei Medien- und Fernsehterminen. Sie/Er hat die Möglichkeit, an weiteren Treffen mit anderen Königinnen, etwa Weinköniginnen und Stollenköniginnen, teilzunehmen.
Die Kosten werden erstattet.
Sie sind noch unentschlossen oder unsicher? Kontaktieren Sie uns! Wir erläutern Ihnen, was sich im Detail hinter dem Amt verbirgt und stehen selbstverständlich für alle Ihre Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.