Ladenöffnungszeiten 2023

Im nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Bereich unseres Verbandsgebietes können Bäckereien wie folgt öffnen:

Sofern in der Verkaufsstelle/Filiale Sitzgelegenheiten vorgehalten und gastronomische Leistungen zum Verzehr vor Ort angeboten werden, darf nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 17.10.2019, Az. I ZR 44/19) an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen das gesamte Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden.
Bäckereien mit Sitzgelegenheiten dürfen somit auch außerhalb der genannten gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, über die gastronomischen Leistungen hinaus, Brot und unbelegte Brötchen verkaufen.

 

Karfreitag

Freitag, 7. April 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Ostersonntag

Sonntag, 9. April 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Ostermontag

Montag, 10. April 2023

NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig

RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Tag der Arbeit

Montag, 1. Mai 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 18. Mai 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Pfingstsonntag

Sonntag, 28. Mai 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Pfingstmontag

Montag, 29. Mai 2023

NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig

RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Fronleichnam

Donnerstag, 8. Juni 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Tag der Deutschen Einheit

Dienstag, 3. Oktober 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Allerheiligen

Mittwoch, 1. November 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Heiligabend

Sonntag, 24. Dezember 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, jedoch längstens bis 14:00 Uhr

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr

 

1. Weihnachtsfeiertag

Montag, 25. Dezember 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

2. Weihnachtsfeiertag

Dienstag, 26. Dezember 2023

NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig

RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Silvester

Sonntag, 31. Dezember 2023

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

 

Neujahr

Montag, 1. Januar 2024

NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,

RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig

Das heißt: Bäckereien ohne Gaststättenkonzession müssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am Ostermontag und Pfingstmontag gänzlich geschlossen bleiben.

Halten Sie wegen des fünfstündigen Zeitkorridors gegebenenfalls noch einmal Rücksprache mit Ihrer Gemeinde.

Regelungen über verkaufsoffene Sonntage treffen jeweils die Kommunen. Je nach Regelung kann das dazu führen, dass Sie Ihr Geschäft an diesen Sonntagen länger geöffnet haben dürfen.

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