
Ladenöffnungszeiten 2023
Im nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Bereich unseres Verbandsgebietes können Bäckereien wie folgt öffnen:
Sofern in der Verkaufsstelle/Filiale Sitzgelegenheiten vorgehalten und gastronomische Leistungen zum Verzehr vor Ort angeboten werden, darf nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 17.10.2019, Az. I ZR 44/19) an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen das gesamte Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden.
Bäckereien mit Sitzgelegenheiten dürfen somit auch außerhalb der genannten gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, über die gastronomischen Leistungen hinaus, Brot und unbelegte Brötchen verkaufen.
Karfreitag
Freitag, 7. April 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Ostersonntag
Sonntag, 9. April 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Ostermontag
Montag, 10. April 2023
NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig
RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Tag der Arbeit
Montag, 1. Mai 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Christi Himmelfahrt
Donnerstag, 18. Mai 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Pfingstsonntag
Sonntag, 28. Mai 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Pfingstmontag
Montag, 29. Mai 2023
NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig
RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Fronleichnam
Donnerstag, 8. Juni 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Tag der Deutschen Einheit
Dienstag, 3. Oktober 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Allerheiligen
Mittwoch, 1. November 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Heiligabend
Sonntag, 24. Dezember 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, jedoch längstens bis 14:00 Uhr
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag
Montag, 25. Dezember 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
2. Weihnachtsfeiertag
Dienstag, 26. Dezember 2023
NRW:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig
RLP:
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Silvester
Sonntag, 31. Dezember 2023
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Neujahr
Montag, 1. Januar 2024
NRW:
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen,
RLP:
5 Stunden in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, gastronomische Standorte: Öffnung ganztägig zulässig
Das heißt: Bäckereien ohne Gaststättenkonzession müssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am Ostermontag und Pfingstmontag gänzlich geschlossen bleiben.
Halten Sie wegen des fünfstündigen Zeitkorridors gegebenenfalls noch einmal Rücksprache mit Ihrer Gemeinde.
Regelungen über verkaufsoffene Sonntage treffen jeweils die Kommunen. Je nach Regelung kann das dazu führen, dass Sie Ihr Geschäft an diesen Sonntagen länger geöffnet haben dürfen.